VERKAUF – WARTUNG – MIETE - VERLEIH
Die Wahl zwischen Bauart und Typ von Brandschutztechnik ist oftmals nicht einfach. Bei Brandschutz Baumgärtel finden Sie die richtige Beratung.
Rauchwarnmelder ermöglichen eine frühzeitige Raucherkennung. Ihr Einsatz wird in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. In Sachsen gilt seit dem 01.01.2016 bei Neu- und Umbauten von Wohnungen, dass Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben müssen. Aus DIN 14676 ergeben sich die Anzahl sowie die Anordnung der automatischen Rauchwarnmelder "Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung".
Rauchmelderpflicht auch für Bestandsbauten in Sachsen erst 2025?
Die Bauordnung in Sachsen schreibt für Wohngebäude aktuell nur die Rauchmelder-Installation bei Neu- und Umbauten vor. Das sächsische Kabinett hat aber im Mai 2021 einen ersten Entwurf für die Überarbeitung vorgelegt, der eine Rauchmelderpflicht in Sachsen auch für Bestandsbauten vorsieht, d.h. für alle vor 2016 gebaute Wohnungen und Wohnhäuser. Geplant ist aber eine Umsetzung nicht vor Ende 2024.
Kommt es zu einem Brand tritt der Feuerlöscher auf den Plan. Es gibt Feuerlöscher mit verschiedenen Löschmitteln für die Brandklassen A bis F. Man unterscheidet verschiedene Schaum-, Wasser-, Pulver-, Fettbrand-, Kohlendioxid-Löscher und Sonderlöscher. Auch die Umgebung spielt bei Bränden eine entscheidende Rolle. Büros, Verkaufsflächen, Wohnbereiche oder Küchen haben andere Anforderungen an den Brandschutz als Industrie, Handwerk oder Lagerhallen.